Steuervorteile für das erste Haus

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02.08.2018

Frage:

Wenn ich ein Haus in Großbritannien (oder sogar irgendwo außerhalb der Europäischen Union) habe und ein Haus in Italien kaufe, zählt das als "erstes Haus" (4% Steuer), weil es mein erstes Haus in Italien ist? Oder ein zweites Zuhause (10% Steuer), weil ich in meinem Herkunftsland auch ein Zuhause habe?

Antworten:

Sie können von den Steuervorteilen "first home" zum Zeitpunkt des Kaufs der Immobilie in Italien profitieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Die Immobilie gehört nicht zur Kategorie "Luxushaus", dh sie ist nicht im Grundbuch in den Kategorien / 1 (Herrenhäuser), / 8 (Villen) und / 9 (Burgen und Schlösser von herausragendem historischen und künstlerischen Wert) definiert ) gemäß den neuen Regeln DL 104/2013;

b) sich die Immobilie in der Gemeinde befindet, in der der Käufer wohnt oder innerhalb von 18 Monaten ab dem Kaufdatum ansässig wird (Kaufvertrag);

c) der Käufer keine anderen Eigentumsrechte besitzt oder das Nutzungsrecht (Nießbrauch) von Immobilien in derselben Gemeinde verwendet,

d) der Käufer ist nicht Inhaber anderer Eigentumsrechte oder Nutzungsrechte (Nießbrauch) an anderen Immobilien, die mit dem Steuervorteil "erstes Haus" in Italien erworben wurden.

 

 

Das alles bedeutet:

 

Selbst wenn Sie im Ausland Immobilien besitzen und Ihre erste Immobilie in Italien kaufen möchten, können Sie vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen eine Steuervergünstigung für das erste Haus beantragen.

Wenn Sie nicht in Italien ansässig sind und in der Zukunft (18 Monate nach dem Kauf) nicht beabsichtigen, hier ansässig zu werden, werden Sie zu "Second Home" -Sätzen besteuert, auch wenn Sie hier in Italien keine andere Immobilie haben .

Wenn Sie bereits Immobilien in Italien haben, beispielsweise ein Haus in Menaggio, aber Sie haben es gekauft und die Steuern als "Zweitwohnung" gezahlt, und jetzt kaufen Sie sogar eine andere Immobilie in einer anderen Stadt, beispielsweise in Tremezzina Obwohl es sich um Ihren zweiten Kauf handelt, können Sie das Steuervorteil "First Home" nutzen.

Wenn Sie ein Investor sind und die Immobilie nicht für einen dauerhaften Wohnsitz erwerben, zahlen Sie alle Immobilien als erstes, zweites, drittes usw. mit dem Steuersatz von "second home".

 Und etwas zu beachten; Wenn Sie eine Immobilie in der Kategorie "Luxusimmobilien" kaufen, beispielsweise eine Luxusvilla in Italien, können Sie von den "First Home" -Steuern nicht profitieren.

Für jeden Einzelfall können wir Ihnen den besten Weg zeigen, zum Beispiel:

- was tun, wenn Sie nach dem Kauf nicht innerhalb von 18 Monaten ansässig geworden sind

- Was tun, wenn Sie vor 5 Jahren verkaufen und beim Kauf das Steuerprivileg "erstes Haus" genutzt haben

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