Besondere Pauschalbesteuerung für den Fall, dass ein Ausländer in Italien steuerpflichtig wird.

  1. Hauptseite
  2. / Besondere Pauschalbesteuerung für den Fall, dass ein Ausländer in Italien steuerpflichtig wird.
14.10.2018

Die letzte italienische Regierung hat eine Pauschalsteuerregelung für Personen eingeführt, die zuvor nicht in Italien ansässig waren und ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen.

Auf der Grundlage dieses neuen Steuergesetzes zahlt der Einzelne (anstelle der gewöhnlichen Steuer) eine pauschale Ersatzsteuer in Höhe von 100.000 € pro Jahr für alle nicht aus Italien stammenden Einkünfte.

Im Rahmen dieses neuen Pauschalsteuerungssystems umfasst das ausländische Einkommen, das der Pauschalsteuer unterliegt, Folgendes:

-          Arbeitseinkommen

-          Mieteinnahmen

-          Kapitaleinkommen

- selbstständiges Einkommen

- Unternehmenseinkommen (mit oder ohne Betriebsstätte)

-          Anderes Einkommen

Auch wenn Steuervorbescheide optional sind, sollten Sie vorab prüfen, ob Sie im Voraus prüfen müssen, ob sie die Anforderungen des Pauschalsteuerungssystems erfüllen, indem Sie eine offizielle Steuerbefreiung der Steuerbehörde vorlegen.

Wenn Sie nicht vorhersagen, die Arbeitsaktivitäten in Italien zu verlegen (in diesem Fall benötigen Sie eine spezielle Arbeitserlaubnis), können Sie jedoch Ihren Wohnsitz einfach nach Italien verlegen und Ihre geschäftlichen Aktivitäten im Ausland behalten, kann das Residenza Elettiva-Visum gefüllt werden.

Ein Wahlvisum erlaubt die Einreise nach Italien, um Ausländern, die einen Wohnsitz in unserem Land haben wollen, zu leben und sich ohne Erwerbstätigkeit selbst ernähren zu können.

Der Ausländer muss nur angemessene und dokumentierte Zusicherungen über die Verfügbarkeit von Unterkünften geben, um als Wohnsitz gewählt zu werden, und über ausreichende wirtschaftliche Ressourcen, die autonom, stabil und regelmäßig sind, von denen wir die Kontinuität in Zukunft vernünftigerweise annehmen können.

Diese Ressourcen (nicht weniger als 35.000 EUR pro Jahr für Familien) müssen aus dem Besitz großer Einkommen, dem Besitz von Immobilien, dem Besitz einer stabilen Geschäftstätigkeit oder aus anderen Quellen als der Beschäftigung stammen.

Ein ähnliches Visum kann auch für minderjährige Kinder und erwachsene Kinder, die mit und auf Kosten des Familieninhabers leben, ausgestellt werden, vorausgesetzt, die oben genannten finanziellen Möglichkeiten werden für letztere als angemessen angesehen.

Wenn Sie für den Ehepartner ein Visum benötigen, muss das monatliche Einkommen um mindestens 20% erhöht werden. Die Erhöhung beträgt mindestens 5% für jedes Kind, für das Sie ein Visum beantragen.

Wir betonen, dass die Überprüfung der Anforderungen, wie durch die Vorschriften festgelegt, vollständig im Ermessen der Botschaft liegt.

Anzahl der Ergebnisse: 191