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Wer kann profitieren? Personen, die ihren Steuerwohnsitz nach Italien verlegen und Einkommen im Ausland erzielen.
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Hauptvorteil: Eine Pauschalsteuer von €100.000 jährlich ersetzt die reguläre Einkommenssteuer auf ausländische Einkünfte. (Steigt auf €200.000 für Umzüge nach dem 10. August 2024.)
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Erweiterbar auf die Familie: Berechtigte Familienmitglieder können für €25.000 pro Jahr und Person teilnehmen.
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Dauer: Das Regime gilt für bis zu 15 Jahre.
Wie beantragen?
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In der Steuererklärung für das Jahr des Umzugs oder das darauffolgende Jahr angeben.
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Optional eine Bestätigung der Berechtigung von der Steuerbehörde anfordern.
Berechtigungsvoraussetzungen:
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In den letzten 10 Jahren mindestens 9 Jahre lang kein Steuerresident in Italien gewesen sein.
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Persönliche Daten, Steuerhistorie und unterstützende Dokumente vorlegen.
Warum Italien?
Viele betrachten Italien aus Lebensstilperspektive als attraktiv, mit einer Mischung aus Kultur, natürlicher Schönheit und kulinarischer Exzellenz. Steuerlich betrachtet liegt der Reiz in Italiens Pauschalsteuerregime, das 2016 eingeführt wurde. Dieses Regime vereinfacht die Besteuerung ausländischer Einkünfte und ermöglicht Rentnern und anderen neuen Einwohnern eine vorteilhaftere und planbare Steuerumgebung.
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