Die Verfügbarkeit von Immobilien in Italien ist keine Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Italien. Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Italien auf einer anderen Basis (Arbeit oder Wohnsitz bei "ausgewähltem Wohnsitz") ist die Anwesenheit in der Immobilie von Vorteil. In Anwesenheit der Immobilien, die hier ein Touristenvisum erhalten, wird anstelle der Hotelreservierung die endgültige Kopie der notariellen Kaufurkunde erstellt. Unsere Agentur arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die auf solche Angelegenheiten spezialisiert sind. Wir geben Ihnen auf Anfrage alle Details.